C. Am 10. April 2015 ging die Steuererklärung pro 2013 inkl. Jahresrechnung bei der Steuerverwaltung ein (pag. 82-45). Diese informierte die Rekurrentin am 23. April 2015 über den Eingang der Steuererklärung und erklärte, dass die Veranlagungsverfügungen nach Ermessen bereits ausgelöst worden seien und am 20. Mai 2015 eröffnet würden (pag. 88). Dementsprechend wurde die Steuererklärung als Einsprache gegen diese Verfügungen entgegengenommen. Mit Einspracheentscheiden vom 10. Januar 2017 (pag.