betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2013 den Akten entnommen: A. Bei der Wohnbaugenossenschaft A.________ (Rekurrentin) handelt es sich um eine Genossenschaft nach Obligationenrecht mit Sitz in E.________. Einzige Genossenschafter sind offenbar B.________, wohnhaft in E.________, der über ein Drittel der Anteilscheine verfügt, und die C.________ AG mit Sitz in F.________ (Kanton G.________), der zwei Drittel gehören (vgl. Darlehensverträge vom 31.7.2013, Akten Vorinstanz, pag. 93-90). B.________ und D.________ sind im Handelsregister als Präsident bzw. Vizepräsident der Rekurrentin aufgeführt.