Beim Vergütungszins auf der Rückerstattung der seinerzeit bezahlten Grundstückgewinnsteuer handle es sich indes um eine Art einmalige (Kapital-)Abfindung für eine wiederkehrende Leistungsverpflichtung. In Art. 43 StG erfolge bei solchen Leistungen zur Bestimmung des Steuersatzes eine Umrechnung. Die Bestimmung von Art. 43 StG erwähne allerdings die Verzinsung bzw. Einmalverzinsung von Steuerrückerstattungen nicht ausdrücklich. Aus der Formulierung von Art.