2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2014 wird teilweise gutgeheissen und das steuerbare Einkommen auf CHF 55'000.-- festgesetzt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.