5.1 Im Rekursverfahren wehrt sich der Rekurrent gegen diese Addition der beiden Lohnausweise. Er erklärt, dass im ersten Lohnausweis nebst dem eigentlichen Lohn (inkl. provisorische Krankentaggelder) irrtümlicherweise auch die IV-Renten enthalten gewesen seien. Diese Angabe erscheint wenig glaubhaft. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die dem Rekurrenten persönlich ausbezahlten IV-Renten für die B.________ GmbH überhaupt von Bedeutung hätten sein können.