-5- 4.3 Nebst seiner Tätigkeit für die B.________ GmbH führt der Rekurrent ein ebenfalls in der Textilreinigungsbranche tätiges Einzelunternehmen (siehe Bst. A hiervor). Dieses in D.________ domizilierte Geschäft hat der Rekurrent im Jahr 2010 von den vorherigen Besitzern übernommen (pag. 98). Dennoch füllte der Rekurrent für das Steuerjahr 2013 weder das Formular 9 aus (Einkommen und Geschäftsvermögen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit) noch reichte er einen Jahresabschluss ein. Dementsprechend wurde das selbstständige Erwerbseinkommen pro 2013 nach Ermessen auf CHF 10'000.-- eingeschätzt (pag.