C. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 15. Mai 2017 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Er beantragt sinngemäss, das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sei, der Selbstdeklaration entsprechend, auf CHF 25'420.-- festzusetzen. Irrtümlich sei der Steuerverwaltung zunächst ein falscher Lohnausweis zugestellt worden, der nebst dem eigentlichen Lohn inkl. Krankentaggelder auch IV-Renten enthalten habe. Der zweite Lohnausweis, der der Steuererklärung beigelegt worden sei, entspreche der Realität.