Der Zeitaufwand gemäss der eingereichten Kostennote für den Anwalt ist mit 44 Stunden überhöht und wird auf 32 Stunden herabgesetzt, was für die geleisteten Aufwendungen ausreichend ist. Der Parteikostenersatz wird, basierend auf einen Aufwand von 32 Stunden zu CHF 250.-- (Anwalt) und 4 Stunden zu CHF 180.-- (Treuhandexpertin) , auf CHF 8'720.--, inklusive Auslagen und 8 % Mehrwertsteuer ausmachend total CHF 9'397.60, festgesetzt. -7- Aus diesen Gründen wird erkannt: