-6- gleich viel, wie wenn die Geschwister D.________ und E._______ zunächst die Nachlassschulden und Erbschaftssteuern beglichen und dem Rekurrenten das verbleibende bewegliche Vermögen zusammen mit den Liegenschaften übertragen hätten. Damit steht fest, dass der Rekurrent den Geschwistern D.________ und E._______ als Gegenleistung für die ihm übertragenen Immobilien keine finanziellen Zuwendungen ausgerichtet hat. Eine geringfügige Gegenleistung stellt allenfalls die administrative Regelung der Nachlassschulden und -steuern durch den Rekurrenten dar.