-4- tragsobjekt) mit einem amtlichen Wert von insgesamt CHF 1'276'160.-- (Art. 2 des Vertrags, pag. 54 und 55). 3.2 Sowohl D.________ als auch E.________ übertragen weitere unbewegliche Vermögenswerte auf den Rekurrenten, die nicht aus dem Nachlass von C.________ stammen, darunter je einen Miteigentumsanteil von 1/5 am Vertragsobjekt. Die amtlichen Werte dieser Vermögenswerte belaufen sich auf zusammen CHF 526'274.-- und CHF 480'484.-- (Art. 2 des Vertrags, pag. 55).