C. Mit Eingabe vom 11. Mai 2017 hat die Vertreterin im Namen und Auftrag des Rekurrenten gegen den Einspracheentscheid Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, den Einspracheentscheid aufzuheben und die Grundstückgewinnsteuer mit einem Besitzesdauerabzug von 70 % zu veranlagen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass der Rekurrent das Vertragsobjekt im Jahr 1997 unentgeltlich übernommen habe, weshalb von einer massgeblichen Haltedauer von mehr als 35 Jahren, und damit vom höchstmöglichen Besitzesdauerabzug, auszugehen sei.