4. Die Beschwerde betreffend Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes in der Schweiz pro 2009 wird gutgeheissen und die Einspracheverfügung vom 21. März 2013 wird aufgehoben. 5. Der Rekurs betreffend Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes im Kanton Bern pro 2010 wird gutgeheissen und die Einspracheverfügung vom 21. März 2013 wird aufgehoben. - 10 - 6. Die Beschwerde betreffend Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes in der Schweiz pro 2010 wird gutgeheissen und die Einspracheverfügung vom 21. März 2013 wird aufgehoben. 7. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.