1. Der Rekurs betreffend Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes im Kanton Bern pro 2008 wird gutgeheissen und die Einspracheverfügung vom 21. März 2013 wird aufgehoben. 2. Die Beschwerde betreffend Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes in der Schweiz pro 2008 wird gutgeheissen und die Einspracheverfügung vom 21. März 2013 wird aufgehoben. 3. Der Rekurs betreffend Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes im Kanton Bern pro 2009 wird gutgeheissen und die Einspracheverfügung vom 21. März 2013 wird aufgehoben.