Mangels entsprechender Akten kann dies nicht überprüft werden. Jedoch hat die Steuerverwaltung mit Vernehmlassung vom 19. Juni 2017 bestätigt, dass die Wohnsitzfrage des Rekurrenten im Veranlagungsverfahren pro 2008 hinsichtlich der Ehefrau bereits thematisiert und die dagegen erhobene Einsprache gutgeheissen worden sei. Da die Sache bereits beurteilt worden sei, sei der Rekurs pro 2008 gutzuheissen. Dem ist beizupflichten. Jedoch ist unter diesen Umständen auch die Beschwerde pro 2008 gutzuheissen, da die Steuerverwaltung auch bezüglich der direkten Bundessteuer bestimmt hat, dass keine gemeinsame Steuerpflicht bestehe.