Mit Einspracheentscheiden vom 10. Juni 2010 betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer pro 2008 die Ehefrau betreffend, hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (der Einfachheit halber ebenfalls Steuerverwaltung) rechtskräftig festgehalten, dass im Kanton Bern keine gemeinsame Steuerpflicht der Ehefrau und des Rekurrenten bestehe (Beilage zu Rekurs und Beschwerde vom 18.4.2017). Dabei ist unklar, ob die Steuerverwaltung von einer getrennten Ehe oder getrennten Wohnsitzen ausging. Mangels entsprechender Akten kann dies nicht überprüft werden.