Aufgrund der Akten ist davon auszugehen, dass sowohl der Rekurrent als auch seine Ehefrau und die Kinder vor dem Jahr 2008 keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz begründeten. Weiter unbestritten ist, dass die Ehefrau des Rekurrenten die Ehe als "getrennt" bezeichnete, sich im Verlauf ihrer Veranlagungen herausstellte, dass die Ehe intakt ist und sich gemäss Behauptungen der Ehefrau die "Trennung" auf die Wohnsitze bezog bzw. der Rekurrent in der Schweiz bei seiner Familie lediglich einen Zweitwohnsitz bzw. ein Feriendomizil begründete (pag. 16 ff.).