-3- sie vor, dass sich die Ehefrau am 1. August 2008 mit ihren Kindern in C.________ angemeldet habe, es jedoch unterlassen habe, ebenfalls den Rekurrenten anzumelden. Gemäss Ehefrau sei der Wohnsitz des Rekurrenten in G.________ (Ausland) gewesen. Aus den eingereichten Steuererklärungen pro 2008 bis 2010 habe sich ergeben, dass das deklarierte Einkommen der Ehefrau nicht ausreiche, um eine vierköpfige Familie zu unterhalten. Zudem hätten erhebliche Zweifel bestanden, ob sich der Rekurrent tatsächlich im Ausland aufgehalten habe.