E. Am 19. Juni 2017 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen und beantragt, dass bezüglich der Festlegung des Wohnsitzes für das Steuerjahr 2008 eine Gutheissung zu erfolgen habe, da die Wohnsitzfrage bereits im Veranlagungsverfahren pro 2008 thematisiert worden sei. Weitergehend sei der Rekurs unter Kostenfolge abzuweisen. Sie bringt vor, dass das Einspracheverfahren ein verwaltungsinternes Rechtsmittel sei, welches der Überprüfung der erlassenen Verfügung diene. Dass die gleichen Mitarbeiter, welche bereits die angefochtene Verfügung erlassen hätten, auch über die Einsprache entschieden, sei zulässig. Weiter bringt