2. Die Beschwerde pro 2014 wird abgewiesen. 3. Der Rekurs pro 2015 wird abgewiesen. Die Akten gehen zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens im Sinn der Erwägungen zurück an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. 4. Die Beschwerde pro 2015 wird abgewiesen. Die Akten gehen zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens im Sinn der Erwägungen zurück an die Steuerverwaltung des Kantons Bern. 5. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'600.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.