Mit der gewährten Gelegenheit zur Stellungnahme sind die Voraussetzungen einer reformatio in peius erfüllt und die von der Steuerverwaltung im Einspracheentscheid pro 2015 berücksichtigten selbstgetragenen Krankheitskosten von insgesamt CHF 8'930.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 9'462.-- (direkte Bundessteuer) auf CHF 5'221.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 5'753.-- (direkte Bundessteuer) zu kürzen. Die Akten werden zur Neufestsetzung des steuerbaren Einkommens pro 2015 im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. Der Einspracheentscheid pro 2014 kann dagegen bestätigt werden. Dies führt zur Abweisung der Rekurse und Beschwerden pro 2014 und 2015.