Da die Rekurrentin ab dem 9. Juni 2015 in die Pflegestufe 2 eingestuft wurde, ist die Steuerverwaltung für das Steuerjahr 2015 zu Recht von Kosten von CHF 31.35 pro Tag ausgegangen. Hiervon ist jedoch der Krankenkassenbeitrag "Pflege" von CHF 18.-- pro Tag abzuziehen, da bloss der Bewohnerbeitrag "Pflege" von CHF 13.35 pro Tag, der vorliegend nicht von Ergänzungsleistungen finanziert wurde, als selbstgetragene Krankheitskosten zu berücksichtigen ist (vgl. auch die Differenz zwischen den Pflegestufen 0 und 2 gemäss Art. 3 Abs. 1 EV ELG). Der tägliche Bewohnerbeitrag "Pflege" von CHF 13.35 ist mit 206 Tagen (ab 9.6.2015 bis 31.12.2015) zu vervielfachen, ausmachend rund CHF 2'750.--.