-6- treuung und Begleitung im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen). Die notwendigen Abgrenzungen der nicht-medizinischen von den medizinischen Betreuungsleistungen, die offensichtlich fliessend sind, werden denn auch mit Hilfe des Pflegeklassifikationssystems BESA vorgenommen. Neben dem Pflege- und Betreuungsaufwand im Sinn des KS Nr. 11 ist somit kein weiterer Betreuungsaufwand zu berücksichtigen, der den Pflege- und Betreuungsaufwand erhöhen könnte.