Botschaft vom 16. Februar 2005 zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung [BBl 2005 S. 2054]). Beim Kostenelement Betreuung handelt es sich vielmehr um (nicht-medizinische) Betreuungsleistungen wie beispielsweise den Kontakt mit den Angehörigen, die Hilfe im Umgang mit Ämtern und die Unterstützung im Alltag (z.B. Alltagsgestaltung, Hilfe bei Finanzen, Spazierengehen; vgl. Informationen der Stadt Zürich zu BESA, S. 2, einsehbar unter: , Rubriken "Departement wählen / Gesundheits- und Umweltdepartement / Alter / neues Zuhause / Alterszentren / Publikationen & Broschüren /