Bundessteuer / Kreisschreiben / 1-011-D-2005-d) von unter 60 Minuten entspricht, womit sie im Jahr 2014 – wie im Vorjahr 2013 – nicht als behindert gelten. Auch im Jahr 2015 gelten beide Rekurrenten, obwohl die Pflegestufe der Rekurrentin im Laufe des Jahres 2015 auf die Pflegestufe 2 erhöht wurde, nicht als behindert, da ihr Pflege- und Betreuungsaufwand im Sinn von KS Nr. 11 weiterhin nicht die Pflegestufe 4 erreichte (vgl. Tarifausweise des Rekurrenten vom 5.3.2015 und der Rekurrentin vom 11./15.6.2015; Steuerdossier, pag. 105 und 104). Da keine Behinderung im steuerrechtlichen Sinn vorliegt, stellen die Heimkosten auch keine behinderungsbedingten Kosten dar, weshalb diese in den