3.1 Vorliegend wurden beide Rekurrenten gemäss den Tarifausweisen vom 4. März 2014 (Steuerdossier, pag. 103 und 106) für das Jahr 2014 mit einer Pflegestufe 0 eingestuft, was einem Pflege- und Betreuungsaufwand im Sinn des Kreisschreibens Nr. 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 31. August 2005 (nachfolgend KS Nr. 11, einsehbar unter: , Rubriken "Dir. Bundessteuer / Kreisschreiben / 1-011-D-2005-d) von unter 60 Minuten entspricht, womit sie im Jahr 2014 – wie im Vorjahr 2013 – nicht als behindert gelten.