Nachdem der rechtskräftige Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 25. Juli 2017 (VGE 100.2016.193/194) vorlag, hat er die Verfahren pro 2014 und 2015 am 14. September 2017 wieder aufgenommen. Im Lichte dieses Entscheids hat der Vertreter Gelegenheit erhalten, die Rekurse und die Beschwerden pro 2014 und 2015 zu ergänzen oder diese ohne Kostenfolge zurückzuziehen. Mit Eingabe vom 27. September 2017 hat der Vertreter die Rekurse und die Beschwerden ergänzt.