C. Da am Verwaltungsgericht des Kantons Bern (Verwaltungsgericht) eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Rekurrenten betreffend Heimkosten des Steuerjahrs 2013 hängig war, hat der Präsident der Steuerrekurskommission mit Verfügung vom 20. März 2017 die Rekursund Beschwerdeverfahren betreffend die Steuerjahre 2014 und 2015 bis zum Vorliegen des entsprechenden Entscheids pro 2013 sistiert. Nachdem der rechtskräftige Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 25. Juli 2017 (VGE 100.2016.193/194) vorlag, hat er die Verfahren pro 2014 und 2015 am 14. September 2017 wieder aufgenommen.