Zur Begründung führt der Vertreter zusammengefasst aus, die Rekurrenten lebten aufgrund ihrer alters- und krankheitsbedingten Situation, die sich zwischenzeitlich verschlechtert habe, im Alters- und Pflegeheim D.________. Hierbei sei die Behinderung der Rekurrenten trotz der Pflegestufeneinteilung 0 anderweitig nachgewiesen worden (u.a. mit Hilfe eines vom Arzt ausgefüllten Fragebogens). Ferner werde die Ansicht, dass durch die Einstufung in die Pflegestufe 0 die Heimkosten nicht eine Abgeltung von Betreuungs- und