B. Gegen diese Einspracheentscheide hat der Vertreter namens und im Auftrag der Rekurrenten mit Eingaben vom 17. März 2017 bei der Steuerrekurskommission Rekurse und Beschwerden erhoben und beantragt darin sinngemäss, die Einspracheentscheide pro 2014 und 2015 seien aufzuheben und die Heimkosten vollständig als behinderungsbedingte Kosten zu berücksichtigen. Zur Begründung führt der Vertreter zusammengefasst aus, die Rekurrenten lebten aufgrund ihrer alters- und krankheitsbedingten Situation, die sich zwischenzeitlich verschlechtert habe, im Alters- und Pflegeheim D.________.