Erst die Heimkosten, welche die Pflegestufe 0 überstiegen, seien als Krankheitskosten bzw. ab Pflegestufe 4 als behinderungsbedingte Kosten zu berücksichtigen. Da die Rekurrentin ab dem 9. Juni 2015 in der Pflegestufe 2 eingestuft worden sei, seien ihre Pflegekosten im Jahr 2015 (gemäss Tarifliste des Alters- und Pflegeheims D.________: CHF 31.35 pro Tag) als Krankheitskosten berücksichtigt worden. Zusätzlich wies die Steuerverwaltung auf den Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) vom 26. März 2015 (richtig: 7.6.2016;