Mit definitiven Veranlagungsverfügungen vom 6. Dezember 2016 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung) auf steuerbare Einkommen bei den kantonalen Steuern von CHF 96'100.-- (2014) bzw. CHF 87'500.-- (2015) und solche bei der direkten Bundessteuer von CHF 92'700.-- (2014) und CHF 84'200.-- (2015) veranlagt. Das steuerbare Vermögen wurde auf CHF 818'000.-- (2014) bzw. CHF 803'000.-- (2015) festgesetzt. Dabei wich die Steuerverwaltung u.a. insofern von der Selbstschatzung der Rekurrenten ab, als sie die geltend gemachten behinderungsbedingten Kosten jeweils nicht akzeptierte.