1. Der Rekurs pro 2014 wird gutgeheissen. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung bezüglich der kantonalen Steuern pro 2014 wird aufgehoben. Die Akten gehen zur Neufestsetzung der Steuerfaktoren im Sinne der Erwägungen zurück an die Steuerverwaltung. 2. Die Beschwerde pro 2014 wird gutgeheissen. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung bezüglich der direkten Bundessteuer pro 2014 wird aufgehoben. Die Akten gehen zur Neufestsetzung der Steuerfaktoren im Sinne der Erwägungen zurück an die Steuerverwaltung.