10.13Personalkosten, Arbeitszimmer / Miete für Büro, Strom und Heizkosten für Büro Die Rekurrentin macht weiter Löhne für zwei Teilzeitangestellte sowie die damit zusammenhängenden Sozialversicherungen (unter Einbezug eines Privatanteils) in der Höhe von insgesamt CHF 33'664.40 geltend (vgl. Beilagen 3.1-3.6 zum Schreiben vom 10.4.2017). Gemäss Angaben der Rekurrentin (siehe Schreiben vom 10.4.2017) führen die beiden Angestellten administrative Tätigkeiten aber auch Reinigungsarbeiten aus.