Kosten für 2013 können pro 2014 nicht berücksichtigt werden, weil sie periodenfremd sind. Auch sind zwei Rechnungen enthalten, auf denen eine Telefonnummer aufgeführt ist, die nicht mit der auf den übrigen Rechnungen enthaltenen Telefonnummer übereinstimmt. Dass die Tätigkeit im Aussendienst Telefonate erfordert und entsprechende Kosten anfallen, darf als notorisch gelten. Die Steuerverwaltung wird zu prüfen haben, inwiefern Telefonkosten – unter Ausscheidung eines angemessenen Privatanteils – allenfalls zum Abzug zuzulassen sind.