Bei der Durchsicht der Kostenliste fällt auf, dass bei vielen Posten eine Rechnung fehlt, aus der die im Einzelnen bezogenen Zeitschriften und/oder Bücher ersichtlich wären. Den beigelegten Rechnungen kann jedoch entnommen werden, dass die gekauften Druckerzeugnisse oftmals keinen oder zumindest keinen direkten beruflichen Kontext aufweisen (z.B. Glückspost, Instyle, fussballbezogene Journale, Welt der Spiritualität, der Bund, Sonntagszeitung usw.). Da diese Kosten Lebenshaltungskosten darstellen, sind sie steuerlich unbeachtlich und ein entsprechender Abzug nicht zulässig.