10.9 Bankspesen Die unter dem Titel "Bankspesen" (als Berufsauslagen geltend gemachten) Kosten von CHF 258.-- (vgl. Beilagen 3 und 3.14 zum Schreiben vom 10.4.2017) können, soweit sie der Rekurrentin ursächlich im Rahmen der Wertschriftenverwaltung angefallen sind, unter der entsprechenden Rubrik in Abzug gebracht werden. Jedenfalls stellen sie keine Spesen oder berufsbedingten Auslagen dar. Festzuhalten ist, dass die Rekurrentin gemäss Steuererklärung (pag. 43) im Wertschriftenverzeichnis bereits Aufwendungen in der Höhe von CHF 600.-- geltend gemacht hat. Es wird der Steuerverwaltung obliegen, den Sachverhalt näher abzuklären und zu beurteilen.