Eine Rechnung, wonach die Rekurrentin Empfängerin der Leistung ist, liegt nicht vor. Wie es sich bezüglich dem PC und dem Smart Cover für das iPad verhält, wird die Steuerverwaltung zu prüfen und – sofern der entsprechende Nachweis gelingt – den Abzug unter Berücksichtigung des üblichen Privatanteils zu gewähren haben.