10.6 Auswärtige Verpflegung In Zusammenhang mit der auswärtigen Verpflegung ist festzuhalten, dass den Steuerpflichtigen ein entsprechender pauschaler Abzug zusteht. Der Nachweis höherer Berufskosten im Bereich der auswärtigen Verpflegung steht der steuerpflichtigen Person dabei nicht offen. Berücksichtigt werden mittels der Pauschale die Mehrkosten, die gegenüber der Verpflegung zu Hause entstehen (Leuch/Nanzer, a.a.O., N. 20 zu Art. 31 StG). Der Rekurrentin wurde seitens der Steuerverwaltung pro 2014 denn auch die Pauschale von CHF 3'200.-- für auswärtige Verpfle-