Auf der Rechnung über den Erwerb von 200 Karten vom Kunstmuseum Basel vom 7. November 2014 in der Höhe von CHF 747.-- (überwiesen am 22.12.2014 vom Konto bei der N.________Bank [Beilage 5.1]) ist die Arbeitgeberin Adressatin, der Name der Rekurrentin ist nicht ersichtlich. Einige Einkäufe fanden an Wochenenden statt (vgl. z.B. am 8.11.2014 bei der O.________ GmbH im Betrag von CHF 39.30 und CHF 26.50). Hierzu gilt zu erwähnen, dass es selbst bei Aussendienstmitarbeitenden wenig glaubhaft erscheint, dass Arbeitstermine auf solche Tage gelegt werden und dass es sich um frisch zu verzehrende Konsumwaren handelt.