Allgemein ist festzustellen, dass bei den meisten Käufen, welche mittels Bank-, Postkonto oder via Cornercard beglichen worden sind, kein Rechnungsbeleg vorhanden ist. Rechnungsbelege sind jedoch unumgänglich, da erst dadurch klar wird, welche Gegenstände genau bezogen wurden, wer der Rechnungsadressat ist und wann genau das Geschäft stattgefunden hat. Auf der Rechnung über den Erwerb von 200 Karten vom Kunstmuseum Basel vom 7. November 2014 in der Höhe von CHF 747.-- (überwiesen am 22.12.2014 vom Konto bei der N.________Bank [Beilage 5.1]) ist die Arbeitgeberin Adressatin, der Name der Rekurrentin ist nicht ersichtlich.