Nachdem die Rekurrentin von der Steuerrekurskommission mit Brief vom 13. März 2017 auf die besonderen Beweiserfordernisse hingewiesen worden ist (E. 8), hat sie zusammen mit dem Schreiben vom 10. April 2017 die Beilagen 3.11 und 5.1-5.3 eingereicht. Diesen Dokumenten lässt sich entnehmen, dass sich einige Transaktionen nicht in der zu beurteilenden Steuerperiode ereignet haben. Vier Käufe (CHF 148.10 Confiserie Sprüngli AG, CHF 78.-- und CHF 27.50 Hug Musique SA sowie CHF 5'779.15 Naturoel GmbH im Total von CHF 6'032.75) fanden im Jahr 2013 statt und bleiben folglich für die hier in Frage stehende Steuerperiode 2014 unbeachtlich.