- 15 - K.________ AG, sondern I.________ Vertragspartner der Rekurrentin ist. Auf dem Überweisungsbeleg fehlt jeder weitere Hinweis. Auch kann dem Vertrag nichts entnommen werden. Die Rekurrentin hat dazu keine weiteren Angaben gemacht oder einen klärenden Beleg wie bspw. eine korrespondierende Rechnung eingereicht. Aus den Akten geht überdies weder hervor, wie sich die Kommission zusammensetzt bzw. was Basis der entsprechenden Berechnung bildet und wie sie konkret berechnet worden ist, noch wann sie fällig und durch wen zu entschädigen ist.