Die Rekurrentin hat in der Steuererklärung und im Einspracheverfahren zunächst die in der Buchhaltung enthaltenen Kosten für von ihr bezahlte Vermittlerprovisionen im Betrag von CHF 15'000.-- (pag. 59) geltend gemacht, welche im anschliessenden Rekursverfahren dann auf CHF 40'000.-- erhöht worden sind (E. 8). Die Prüfung der Akten zu diesem Punkt hat ergeben, dass die Rekurrentin mit I.________ einen Vertrag abgeschlossen hat, wonach dieser für an die Rekurrentin vermittelte Kunden eine Kommission erhält (vgl. Beilage 3.7 zum Schreiben vom 10.4.2017).