Sie hat entsprechend auch keine solchen in ihrer Steuererklärung deklariert. Die Rekurrentin macht jedoch Aufwendungen für das Generalabonnement SBB (GA) 1. Klasse im Betrag von CHF 5'800.--, diverse Taxifahrten (vgl. Beilage 3.12 des Schreibens vom 10.4.2017) und für die Benützung ihres privaten Autos pauschal CHF 7'000.-- (10'000 Km à CHF 0.70; vgl. Beilage 3 des Schreibens vom 10.4.2017) geltend, welche ihr in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit entstanden sein sollen.