Der Rekurrentin sind dabei, aufgrund der vorstehenden Ausführungen, sämtliche geltend gemachten Auslagen von CHF 88'857.65 sowie die pauschal ausgerichteten Spesen im Umfang von CHF 46'891.--, total CHF 135'748.65 aufzurechnen. Die Steuerverwaltung wird im Einzelnen zu prüfen haben, welche Spesen rechtsgenüglich nachgewiesen bzw. welche Abzüge als berufsbedingt und ausreichend belegt anzusehen und somit der Rekurrentin zum Abzug zuzulassen sind.