10. Die Steuerrekurskommission hat im Rahmen der Bearbeitung des Falls die Akten durchgesehen und hat dabei gewisse Feststellungen gemacht, die nachfolgend dargelegt werden und der Steuerverwaltung bei der neuerlichen Prüfung und Verarbeitung dienlich sein können. Der Rekurrentin sind dabei, aufgrund der vorstehenden Ausführungen, sämtliche geltend gemachten Auslagen von CHF 88'857.65 sowie die pauschal ausgerichteten Spesen im Umfang von CHF 46'891.--, total CHF 135'748.65 aufzurechnen.