Es rechtfertigt sich folglich, die Akten zur detaillierten Überprüfung an die Steuerverwaltung zurückzuweisen. Sie wird dabei insbesondere auch zu begründen haben, welche der geltend gemachten Spesen bzw. Berufsauslagen sie akzeptiert und dabei die gemäss Gesetz und Rechtsprechung sowie Lehre massgebenden Grundsätze und Bedingungen zu berücksichtigen haben.