Insbesondere ist die Steuerverwaltung der Frage hinsichtlich genehmigtem Spesenreglement bzw. Spesenvereinbarung der Arbeitgeberin mit der Steuerverwaltung nicht nachgegangen. Die Steuerverwaltung hat vielmehr die gemäss Lohnausweis (pauschal) ausgewiesenen Spesen von CHF 46'891.-- sowie darüber hinausgehend einen Abzug von CHF 4'000.-- als übrige Berufskosten (Pauschale) akzeptiert (Bst. B), jedoch ohne dies zu begründen.