Die Rekurrentin wurde ferner explizit darauf aufmerksam gemacht, dass bei Kundenessen und/oder -geschenken bzw. Akquisitionskosten jeweils vermerkt sein muss, wann der Anlass bzw. das Essen stattgefunden hat und mit wem resp. für wen das Geschenk gewesen ist (und in welchem Zusammenhang das Geschenk gestanden hat) und welchem Zweck der Event gedient hat. Die Rekurrentin hat daraufhin mit Schreiben vom 10. April 2017 eine neue Kostenauflistung eingereicht (vgl. Beilage 3), welche sich wie folgt präsentiert (vgl. nächste Seite):