Die Steuerrekurskommission hat der Rekurrentin in der Eingangsbestätigung des Rekurses und der Beschwerde vom 13. März 2017 mitgeteilt, dass sie eine detaillierte Liste benötigt, aus welcher hervorgeht, welche Kosten der Rekurrentin 2014 genau entstanden sind und die entsprechenden Belege dazu (Rechnungen und Zahlungsbelege) einverlangt. Die Rekurrentin wurde ferner explizit darauf aufmerksam gemacht, dass bei Kundenessen und/oder -geschenken bzw. Akquisitionskosten jeweils vermerkt sein muss, wann der Anlass bzw. das Essen stattgefunden hat und mit wem resp.